Betrieblicher Gesundheits- und Arbeitsschutz

„Der Mann, der zu beschäftigt ist, sich um seine Gesundheit zu kümmern, ist wie ein Handwerker, der keine Zeit hat, seine Werkzeuge zu pflegen.“, Unbekannt.

Betrieblicher Gesundheits- und Arbeitsschutz ist ein Muss für Unternehmen. Anders als das Betriebliche Gesundheitsmanagement als Managementkonzept basiert der Gesundheits- und Arbeitsschutz auf gesetzlichen Normen und Verordnungen

  • dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG),
  • dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und
  • der Unfallverhütungsvorschriften BGV A2 der jeweiligen Berufsgenossenschaften (ab 1.1.2011 DGUV Vorschrift 2),

deren Einhaltung von den Ämtern für Arbeitsschutz und den Berufsgenossenschaften überwacht werden. Im Vordergrund des Betrieblichen Gesundheits- und Arbeitschutzes steht die Arbeitssicherheit durch die Prävention von Unfällen. Dabei ist klar: Kein Betriebliches Gesundheitsmanagement ohne ein Gesundheits- und Arbeitsschutzsystem. Beide Systeme müssen aufeinander abgestimmt sein, um die Gesundheit und Leistungsfähigkeit der Mitarbeiter effektiv und effizient zu fördern und zu erhalten.

Dreh- und Angelpunkt des Gesundheits- und Arbeitsschutzes sind die vom Arbeitsschutzgesetz vorgeschriebenen Gefährdungsbeurteilungen
(§ 5). Diese Beurteilungen schließen auch psychische Gefährdungen (Arbeitsinhalt, Arbeitsorganisation, Arbeitszeit, Qualifikation der Beschäftigten) ausdrücklich mit ein (DIN EN ISO 10075-1). Nach Ermittlung und Beurteilung der Gefährdungen müssen geeignete Maßnahmen zur Abwendung der Gefährdungen getroffen werden. 

Wie beim Betrieblichen Gesundheitsmanagement gilt auch hier: Die Maßnahmen müssen evaluierbar sein. Nur was überprüfbar ist, kann Resultate zeigen. Dabei beziehen sich die Aktivitäten sowohl auf die gesundheitsfördernde Gestaltung der Arbeitsumwelt als auch auf die Verbesserung des gesundheitsfördernden Verhaltens der MitarbeiterInnen.

Anders als beim Betrieblichen Gesundheitsmanagement sind die Unternehmen gehalten sich beim Betrieblichen Gesundheits- und Arbeitsschutz beraten zu lassen und für die Durchführung fachkundige Experten (Betriebsärzte, Fachkräfte für Arbeitssicherheit) schriftlich zu bestellen.
Weiterführende Links:

In der Datenbank KomNet: Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit - Arbeitsschutz in Hamburg Online 
finden Sie eine ständig wachsende Anzahl qualitätgeprüfter Einträge, Merkblätter zu unterschiedlichen arbeitsschutzrechtlichen Fragestellungen, wie z.B. Geschäftsreisen.

 
Fakten und Tipps

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Bruttowertschöpfung gehen jährlich in Deutschland verloren – durch Arbeitsunfähigkeiten.

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Der 8. Gesundheitstag der Hamburger Wirtschaft findet am 11. April 2012 statt.

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