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Gesundheitsfördernde Maßnahmen sind, richtig umgesetzt, eine Investition in Ihre Mitarbeiter und damit in den Erfolg Ihres Unternehmens. Daher hat der Gesetzgeber in dem Jahressteuergesetz (JStG) 2009 rückwirkend ab 2008 einen neuen Steuerbefreiungstatbestand zur Gesundheitsförderung in § 3 Nr. 34 Einkommensteuergesetz (EStG) aufgenommen, um Unternehmen auf dem Weg zum „gesunden Unternehmen“ zu unterstützen. Steuerfrei bleiben demnach:
- zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbrachte Leistungen des Arbeitgebers zur Verbesserung des allgemeinen Gesundheitszustands und der betrieblichen Gesundheitsförderung,
- die hinsichtlich Qualität, Zweckbindung und Zielgerichtetheit den Anforderungen der §§ 20 und 20a des Fünften Sozialgesetzbuch genügen und
- 500 € pro Arbeitnehmer im Kalenderjahr nicht übersteigen.
Die Leistungen genügen diesen Anforderungen, wenn sie im Präventionsleitfaden der Spitzenverbände der Krankenkassen aufgeführt sind. Dort sind die folgenden Handlungsfelder genannt:
Verbesserung des allgemeinen Gesundheitszustandes
- Bewegungsgewohnheiten (Reduzierung von Bewegungsmangel, Vorbeugung und Reduzierung spezieller gesundheitlicher Risiken durch verhaltens- und gesundheitsorientierte Bewegungsprogramme),
- Ernährung (Vermeidung von Mangel- und Fehlernährung, Vermeidung und Reduktion von Übergewicht),
- Stressbewältigung und Entspannung (Förderung individueller Kompetenzen der Belastungsverarbeitung zur Vermeidung stressbedingter Gesundheitsrisiken),
- Suchtmittelkonsum (Förderung des Nichtrauchens, gesundheitsgerechter Umgang mit Alkohol, Reduzierung des Alkoholkonsums).
Betriebliche Gesundheitsförderung
- arbeitsbedingte körperliche Belastungen (Vorbeugung und Reduzierung arbeitsbedingter Belastungen des Bewegungsapparates wie z.B. Rückenschule bei Bildschirmarbeit)
- gesundheitsgerechte betriebliche Gemeinschaftsverpflegung (Ausrichtung der Betriebsverpflegungsangebote an Ernährungsrichtlinien und Bedürfnisse der Beschäftigten, Schulung des Küchenpersonals, Informations- und Motivierungskampagnen)
- psychosoziale Belastung, Stress (Förderung individueller Kompetenzen der Stressbewältigung am Arbeitsplatz, gesundheitsgerechte Mitarbeiterführung),
- Seminare und Kurse zur Reduzierung von Suchtmittelkonsum (zum Beispiel Rauchentwöhnungskurse).
Alle wichtigen Informationen mit hilfreichen Beispielen aus der Praxis (Was geht, was geht nicht) haben wir hier für Sie zusammen gefasst.
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